Die duale Ausbildung kombiniert auf einzigartige Weise die praktische Ausbildung in einem Betrieb mit der schulischen Bildung einer Berufsschule.
In der Bauwirtschaft wird darüber hinaus die praktische Ausbildung im Betrieb durch eine überbetriebliche Ausbildung ergänzt. Diese ist von besonderer Bedeutung, da die Baubetriebe, aufgrund des ständigen Wechsels der Baustellen, in der Regel keine permanenten Lehr- und Lernwerkstätten einrichten können. Aus diesem Grund wurden von der Bauwirtschaft eine Vielzahl überbetrieblicher Ausbildungsstätten aufgebaut, an denen die Auszubildenden einen festgelegten Teil ihrer Ausbildungszeit ausgebildet werden. Die Ausbildungsordnungen der entsprechenden Berufe schreiben den Anteil der überbetrieblichen Ausbildung explizit vor.
Für Berufe, in deren Ausbildungsordnung keine überbetriebliche Ausbildung vorgesehen ist, können Ausbildungsbetriebe im eigenen Ermessen entscheiden, in welchem Umfang außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Regelausbildungszeit jedes Ausbildungsberufes ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Je nach Beruf kann diese 2 bis 3,5 Jahre dauern.
Im Laufe Ihrer dualen Ausbildung müssen Sie zwei große Prüfungen ablegen:
Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, kann die Ausbildung auf Antrag des Auszubildenden bis zum nächsten Prüfungswiederholungstermin verlängert werden. Insgesamt kann die Abschlussprüfung zweimal widerholt werden.
Hinweis: Durch einen Umbruch im Prüfungsverfahren finden in immer mehr Berufen so genannte „gestreckte Abschlussprüfungen“ statt. Das bedeutet, der erste Teil der Abschlussprüfung rückt an die Stelle der Zwischenprüfung. Diese Prüfung wird also bereits nach der Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt und ist auch relevant für die Gesamtnote der Ausbildung.