Die Hauptaufgaben des Straßenwärters liegen in der „Erfüllung der Verpflichtung staatlicher und kommunaler Stellen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen.“
Als Straßenwärter arbeiten Sie mit modernsten Fahrzeugen und Geräten und kontrollieren das Straßennetz, setzen Fahrbahndecken instand, halten Entwässerungsanlagen funktionsfähig, pflanzen und pflegen umweltgerecht Bäume, Sträucher, Grünanlagen und Biotope, stellen Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen auf und sorgen im Winterdienst für verkehrssichere Straßen.
Diesen überwiegend handwerklichen Tätigkeiten im Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienst steht das kosten- und leistungsbewusste Handeln, der Umgang mit computergestützten Winterdienstfahrzeugen, der Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln bei der Erfassung der Leistungen sowie der Arbeits- und Ablaufplanung gegenüber.
Rechtlich ist für die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse bilden jedoch gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung.
Die Ausbildungsvergütung des Straßenwärters ist im Tarifvertrag geregelt. Ob der Tarifvertrag Anwendung findet richtet sich nach betrieblichen Gegebenheiten.
Straßenwärter/innen finden oft Anstellung im öffentlichen Dienst. Mögliche Arbeitgeber sind dabei zum Beispiel Städte, Gemeinden und Kreise. Der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst sieht folgende Ausbildungsvergütung vor:
Der Link zum Berufsfilm Straßenwärter/-in
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Straßenwärter/-in finden Sie unter folgendem Link:
Ausbildungsberuf | AFZ Erfurt | EBL Frankfurt | BZO Gera | AFZ Nordhausen | AFZ Walldorf | AFZ Weimar |
Straßenwärter/-in | - | - | - | - | X | - |
Berufliche Grundbildung ca.
Allgemeine berufliche Fachbildung ca.
Zwischenprüfung
Besondere berufliche Fachbildung ca.
Abschlussprüfung
als Straßenwärter/-in