Die 2-jährige Ausbildung wird in folgenden 5 Ausbildungsschwerpunkten angeboten:
Je nach dem lehrvertraglich vereinbarten Ausbildungsschwerpunkt führen Tiefbaufacharbeiter/-innen Straßen-, Rohrleitungs-, Kanal-, Gleis-, Brunnen- oder Spezialtiefbauarbeiten aus. Tiefbaufacharbeiter/-innen sind vor allem in Betrieben des Straßen- und Tiefbaugewerbes tätig, aber auch in Betrieben der Wasserversorgung, Abwasserwirtschaft oder des Schienenverkehrs sind sie mit Bau und Unterhaltung der jeweiligen Anlagen beschäftigt. Darüber hinaus ergeben sich weitere Tätigkeitsfelder zum Beispiel bei kommunalen Bauämtern und beim Wegebau.
Rechtlich ist für die Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/-in keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse bilden jedoch gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung.
Die Ausbildungsvergütung des Tiefbaufacharbeiters ist im Tarifvertrag geregelt. Ob der Tarifvertrag Anwendung findet richtet sich nach betrieblichen Gegebenheiten.
Der Link zum Berufsfilm Tiefbaufacharbeiter/-in
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/-in finden Sie unter folgenden Links:
Tiefbaufacharbeiter/-in | AFZ Erfurt | EBL Frankfurt | BZO Gera | AFZ Nordhausen | AFZ Walldorf | AFZ Weimar |
Straßenbauarbeiten | X | X | X | - | X | - |
Rohrleitungsbauarbeiten | - | X | X | - | - | - |
Kanalbauarbeiten | X | X | X | - | 1. AJ | - |
Gleisbauarbeiten | - | - | X | - | - | - |
Berufliche Grundbildung ca.
Zwischenprüfung
Allgemeine berufliche Fachbildung ca.
Abschlussprüfung
als Tiefbaufacharbeiter/-in
Haben Sie die Abschlussprüfung bestanden, können Sie eine Anschlussvertrag für das 3. Ausbildungsjahr abschließen und den Gesellenbrief bzw. den Facharbeiter der zweiten Stufe erwerben!