Die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft erfolgt generell in Form einer sogenannten Stufenausbildung. Diese wird im Vergleich zu den meisten anderen Wirtschaftszweigen an drei, sich gegenseitig ergänzenden Lernorten durchgeführt: Dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und den brancheneigenen Ausbildungszentren. In der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt die Vermittlung beruflichen Grundfertigkeiten. Dies ermöglicht - trotz wechselnder Baustellentätigkeit im Rahmen der betrieblichen Ausbildung – ein hohes einheitliches Lernniveau. Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung, erfolgt dann die Anwendung und Vertiefung der erworbenen Fähigkeiten im Ausbildungsbetrieb, sowie die schwerpunktmäßige Vermittlung theoretischer Grundlagen während des berufsbegleitenden Unterrichts an der Berufsschule.
Die erste Ausbildungsstufe dauert 24 Monate. Sie dient der beruflichen Grund- und Fachbildung und schließt mit der Prüfung als Hochbau-, Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter ab.
Die darauf aufbauende zweite Ausbildungsstufe dauert 12 Monate. In dieser Stufe erfolgt eine Spezialisierung im gewählten Ausbildungsberuf. Zur zweiten Stufe gehören die folgenden Berufe: Zimmerer, Stuckateur, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Trockenbaumonteur, Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Bauwerksmechaniker, Feuerungs- und Schornsteinbauer, Straßenbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer, Spezialtiefbauer, Gleisbauer. Mit dem Ausbildungsvertrag kann somit entweder eine Ausbildung in Stufen (Lehrzeit 24 Monate/Stufe 1 und ggf. ein Anschlussvertrag für 12 Monate/Stufe 2) oder gleich eine Ausbildung zum Erreichen der Stufe 2 (Lehrzeit 36 Monate) vereinbart werden.