Die Arbeit von Berg- und Maschinenmännern/-frauen findet hauptsächlich in Bergwerken, aber auch in Untertagedeponienen sowie im Maschinen- und Anlagenbau statt. Auch Rekultivierungen von Tagebaugebieten kommen immer häufigen als Einsatzort für Berg- und Maschinenmännern/-frauen hinzu. Vor Ort kümmern sie sich um den Vortrieb von Schächten und Stollen und gewährleisten den einwandfreien Einsatz funktionsfähiger Transport- und Fördereinrichtungen.
Die Ausbildung zum/zur Berg- und Maschinenmann/-frau dauert zwei Jahre. Es kann zwischen 2 Fachrichtungen gewählt werden:
Rechtlich ist für die Ausbildung zum/zur Berg- und Maschinenmann/-frau keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben, jedoch wird vor Aufnahme der Ausbildung der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest gefordert. Die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse bilden zudem gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung.
Weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Vortrieb und Gewinnung sind:
Weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Transport und Instandhaltung sind:
Die Ausbildungsvergütung des Berg- und Maschinenmannes bzw. der Berg- und Maschinenfrau ist im Tarifvertrag geregelt. Ob der Tarifvertrag Anwendung findet richtet sich nach betrieblichen Gegebenheiten.
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Berg- und Maschinenmann/-frau finden Sie unter folgendem Link:
Ausbildungsberuf | AFZ Erfurt | EBL Frankfurt | BZO Gera | AFZ Nordhausen | AFZ Walldorf | AFZ Weimar |
Berg- und Maschinenmann/-frau | - | - | X | - | - | - |
Eine außerbetriebliche Ausbildung ist nicht obligatorisch. Folgende Zeitanteile wurden abgestimmt: