Die betriebswirtschaftlichen Abläufe innerhalb des Unternehmen werden von Industriekaufleuten gesteuert. Sie befassen sich dabei mit kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Aufgabenbereichen, zu denen unter anderem Marketing und Vertrieb, Finanz- und Rechnunswesen, aber auch Personal sowie Material- und Produktionswirtschaft gehören. So holen Industriekaufmänner und -frauen bspw. im Rahmen der Materialwirtschaft Angebote ein und vergleichen diese, führen Preisverhandlungen mit den Lieferanten des Unternehmens durch und betreuen die Warenannahme und -einlagerung.
Im produktionswirtschaftlichen Bereich gehören die Planung, die Steuerung, als auch die Überwachung der Herstellung der vom Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen zu den Aufgaben der Industriekaufmänner und -frauen. Sind sie im Personalbereich tätig, so ermitteln Industriekaufmänner und -frauen den Mitarbeiterbedarf und nehmen an Maßnahmen der Personalgewinnung teil. Zudem sind sie hierbei für die Planung des Personaleinsatzes zuständig.
Rechtlich ist für die Ausbildung zum/zur Industriekaufmann/-frau keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Die folgenden Fähigkeiten und Kenntnisse bilden jedoch gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung.
In einem vom Ausbildungsbetrieb festgelegten Einsatzgebiet wird die berufliche Handlungskompetenz durch Fertigkeiten und Kenntnisse erweitert, die im jeweiligen Geschäftsprozess zur ganzheitlichen Durchführung komplexer Aufgaben befähigen.
Die Ausbildungsvergütung des Industriekaufmanns/-frau ist im Tarifvertrag geregelt. Ob der Tarifvertrag Anwendung findet richtet sich nach betrieblichen Gegebenheiten.
Der Link zum Berufsfilm Industriekaufmann/-frau
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau finden Sie unter folgendem Link:
Ausbildungsberuf | AFZ Erfurt | EBL Frankfurt | BZO Gera | AFZ Nordhausen | AFZ Walldorf | AFZ Weimar |
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