Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V.

Neue TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“

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am 10.04.2023 von BiW BAU

Neue TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“

Am Mittwoch, 22.03.2023, ist die TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“ veröffentlicht worden.

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TRBS 1116 „Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln“

Konkretisierte Betriebssicherheitsverordnung

Diese neue Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Anforderungen an

  • die Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten, sodass sie in der Lage sind, Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden,
  • die Beauftragung von Beschäftigten für die Verwendung von Arbeitsmitteln, sofern diese mit besonderen Gefährdungen verbunden ist und
  • die Beauftragung von Beschäftigten für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten.

Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. 

Beispiele für Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten

Unter anderen sind in der TRBS 1116 gute Beispiele für Anforderungen an die Qualifizierung von beauftragten Beschäftigten aufgeführt:

Bedienen von Kranen

Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die unter den Abschnitten 4.1 bis 4.6 beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ erfolgt ist.

Bedienen von Baggern und Ladern

Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die unter den Abschnitten 4.1 bis 4.6 beschriebenen Anforderungen erfüllt sind, wenn die Qualifizierung einer Bedienperson gemäß DGUV Grundsatz301-005 „Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern“ erfolgt ist. 

Baumaschinentechnik im Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V. - AFZ Walldorf

Mit der Globalisierung und dem technischen Fortschritt steigen in der Bauwirtschaft die Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten. Nahezu alle Unternehmen haben erheblich in modernes technisches Gerät und leistungsfähige Maschinen investiert. Hightech hat daher einen festen Platz auf dem Bau: GPS- und Laser- gesteuerte Baumaschinen, programmierbare Hydraulikbagger, Datenfernübertragungssysteme für Kran und Bagger, Fernwartung sind Beispiele für die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung auf den Baustellen.

Zusätzlich stellt der demographische Wandel in Deutschland die Bauwirtschaft vor besondere Herausforderungen. Sie muss immer stärker mit anderen Wirtschaftsbereichen um den knapper werdenden Nachwuchs konkurrieren. Für die Unternehmen ist es daher von zentraler Bedeutung, als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Nur so können sie ausreichend Fachkräfte gewinnen und dauerhaft halten. Gleichzeitig werden die Belegschaften in den Unternehmen Demografie bedingt älter. Das Thema Aus- und Weiterbildung gewinnt damit für die Bauwirtschaft immer mehr an Bedeutung.

Mit der Neuerscheinung der TRBS 1116 und dem Verweis auf die Qualifizierung zum Bedienen von Kranen gemäß DGUV Grundsatz 309-003 – „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführer“ sowie dem DGUV Grundsatz 301-005 „Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern“ ist nun die Befähigung und notwendige Qualifizierung von Bedienern von Baumaschinen und Gerät rechtssicher untersetzt worden. Unser Lehrgangsangebot für „Geprüfte Turmdrehkranführer“ und „Geprüfte Bagger- und Laderfahrer“ entspricht diesen Gesetzlichkeiten und die Lehrgänge werden durch eine ZUMBau-Prüfung abgeschlossen (siehe auch www.ZUMBau.org ).

Die Lehrgangstermine finden Sie auf unserer Internetseite unter Weiterbildung --> Weiterbildungsangebote --> Baumaschinentechnik. Für die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter und Durchführung entsprechender Lehrgänge und der Prüfungen beraten wir Sie gerne! 

Ansprechpartner

Torsten Wachenbrunner
Bildungswerk BAU Hessen-Thüringen e.V.
Aus- und Fortbildungszentrum Walldorf - Kompetenzzentrum für Baumaschinentechnik
Tel.: +49 3693 / 8986-24
Fax: +49 3693 / 898617


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